Gut zu wissen- Danke!
Bitte aber nur eigene Bilder direkt auf den server laden 🙏
Gut zu wissen- Danke!
Bitte aber nur eigene Bilder direkt auf den server laden 🙏
In #6 von Mainzer999 z.B. wird ein Bild angezeigt.
Mainzer hst ein post von Andy zitiert. Andy hat ein jpg. o.ä. eingefügt, das wird dann auch angezeigt. Ein link mit Foto wird niemals direkt angezeigt.
ZitatBei mir sieht es so aus:
Zitat
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. Aber melde dich gerne bei uns an und werde Teil der Community!
*gelöschter Nutzer* Was genau meinst du in diesem Fall mit "Blockierte Grafik"?
PS:
Leider ist die Grafik blockiert.
Ps. Du kannst deine Beiträge editieren bzw erweitern, so bleibt alles schön kompakt ![]()
Ich tippe, dass gegen 17:00 Uhr nachgeladen werden muss.
ZitatNe ne, war nur Spaß.
Möchtest du dich denn *gelöschter Nutzer* vielleicht auch aus Spass mal vorstellen? ![]()
Der ZapfHahn
Die ganze Familie benutzt nur eins, teuer, aber sehr gut.
im Querformat schon…
Bei mir nicht. Hast du als Web App auf dem Homescreen gespeichert?
evtl. wäre es jetzt angebracht dies zu beheben.
Die Admins werden sich bestimmt auch damit irgendwann befassen. Momentan sind sie stark darin eingebunden, das Nutzungerlebnis hier zu verbessern. Ein neues Forum im Auslieferungszustand ist quasi nicht zu gebrauchen.
nein, …34.75
Finde es insgesamt noch immer sehr schön und seit 26.1 eigentlich noch besser - hab selbst nichts an den Einstellungen geändert.
Ich erst nicht, bin aber dann doch zurück zu transparent
Ein fröhliches Hallo nach Mainz!
Was mir hier bisher sehr gut gefällt, kein Weihnachtsbanner
Kommt aber noch…
Hoffe es kommen noch viele User dazu.
Läuft grad gut ![]()
Du kannst Songs, die in deiner Mediathek sind, natürlich legal auf deinem Endgerät offline hören. Kündigst du den Streaming Anbieter, sind diese Songs auch nicht mehr zugänglich. Es gibt kein dauerhaftes Nutzungsrecht nach der Mitgliedschaft.
Diese Angaben fehlen bei den Streamingdiensten in der Regel.
Apple bietet da schon einige Infos, Beispiel:
Dazu kommen Songtexte, Karaokefunktionen usw
Mein Broker hat dazu folgende Ergänzung von Reuters veröffentlicht:
Montag, 01.12.2025 10:56
Quelle: reuters.com
(Updates mit Details zur Anhörung und Hintergrundinformationen ab Punkt 3)
- von Arpan Chaturvedi NEU DELHI, 01. Dez (Reuters) - Apple versucht, Kartellverfahren in Indien zu blockieren, indem es ein Gesetz anfechtet, das es erlaubt, Strafen auf der Grundlage des weltweiten Umsatzes zu berechnen, so die Wettbewerbsbehörde des Landes, was die Spannungen zwischen Neu-Delhi und dem US-Tech-Giganten verschärft.
Der iPhone-Hersteller hatte im vergangenen Monat das indische Kartellstrafgesetz (link) angefochten , das es der Regulierungsbehörde erlaubt, bei der Berechnung der Strafen den weltweiten Umsatz heranzuziehen, und bezeichnete die Gesetzgebung als eine, die zu unverhältnismäßigen Geldstrafen für Fälle führen könnte , in denen der Verstoß nur in Indien stattfand.
Apple hat argumentiert, dass ihm eine Geldstrafe von bis zu 38 Milliarden Dollar droht, nachdem es in einem Fall, in dem der Tinder-Eigentümer Match und indische Startups die Aufsichtsbehörde davon überzeugen konnten, dass die In-App-Gebühren des Technologieunternehmens kleinere Anbieter schädigen und wettbewerbswidrig sind, gegen Gesetze verstoßen hat.
Eine endgültige Entscheidung über den Fall, einschließlich der Geldstrafe, steht noch aus.
Am Montag beschuldigte ein Anwalt der indischen Wettbewerbskommission (Competition Commission of India (CCI)
Apple, zu versuchen, das Verfahren bis zum Jahr 2021 "hinzuhalten". Apples Anwalt forderte das Gericht auf, die Regulierungsbehörde daran zu hindern, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Richter am Delhi High Court forderten die CCI auf, eine detaillierte Antwort auf die Argumente von Apple einzureichen.
Apple bestreitet ein Fehlverhalten und behauptet, es sei ein kleinerer Marktteilnehmer als die dominierende Android-Plattform von Google.
Der Streit dreht sich um eine WDHLG aus dem Jahr 2024, die es der CCI ermöglicht, den weltweiten Umsatz und nicht nur die Einnahmen in Indien für die Berechnung von Strafen heranzuziehen.
In einer privaten Eingabe an die CCI, über die Reuters im Oktober berichtete, argumentierte Match, dass eine auf dem weltweiten Umsatz basierende Geldbuße "als signifikante Abschreckung gegen Rückfälle wirken könnte".
Willkommen Holger!
Schön ist es, einen Kenner in diesem Bereich begrüßen zu dürfen. 👍