Achtung, überlesen, wenn meine politische Antwort dazu nicht gelesen werden will:
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Dass die Angriffe völkerrechtswidrig gewesen seien, ist eine verbreitete, aber keineswegs unumstrittene Rechtsauffassung und kein feststehendes Urteil. Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass die Angriffe gegen das Völkerrecht verstoßen haben. Das wird von vielen Völkerrechtlern so gesehen. Es gibt aber auch nicht wenige Juristen, die auf Abwehr einer unmittelbaren Bedrohung verweisen. Daraus folgt ja nicht automatisch, dass jede spätere iranische Reaktion den USA zugerechnet werden kann. Die Sperrung von Hormuz war eine eigenständige, gewollte und provokante Entscheidung Irans. Ebenso wenig folgt aus den hohen Gewinnen amerikanischer Öl / Kerosinproduzenten, dass diese Gewinne das Motiv für den Angriff gewesen sein müssen. Sonst müsste man dieselbe Argumentation auch auf Iran und Saudi-Arabien anwenden, die ebenfalls von den gestiegenen Energiepreisen profitieren (Reuters berichtete irgendwann im April)